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Bundesliga: Uli Hoeneß zu 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt

Sportlich läuft es beim FC Bayern München in jüngerer Vergangenheit so rund wie selten zuvor. Erstmals gelang im vergangenen Jahr der Gewinn des Triples bestehend aus Meisterschaft, DFB-Pokal sowie Champions League und in dieser Saison ist der deutsche Rekordmeister auf dem besten Weg, diesen Triumphmarsch zu wiederholen.

Großen Anteil hat mit seinem mehr als 30-jährigen Wirken als Manager und seit 2009 als Präsident Uli Hoeneß, der sich in diesen Tagen indes nur am Rande über die Erfolge seiner Bayern freuen kann.

 

Überlagert wurde spätestens seit Montag alles vom Prozess gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung, in dem die 5. Strafkammer des Landgerichts München II am heutigen Donnerstag das Urteil gesprochen hat, das für den FC Bayern weitreichende Auswirkungen haben dürfte. So wurde Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen in Höhe von insgesamt 28,462 Millionen Euro inklusive Solidaritätszuschlag zu drei Jahren und sechs Monaten Haft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, verurteilt.

Damit blieb das Gericht noch deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft, nach deren Auffassung der 62-Jährige für fünf Jahre und sechs Monate hinter Schloss und Riegel gemusst hätte. Chefankläger Achim von Engel sprach in seinem Plädoyer von einem besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung, für die die beantragte Strafe angemessen sei.

Der Vorsitzende Richter Rupert Heindl teilte in seiner Urteilsbegründung mit, dass die im Januar 2013 beim Finanzamt Rosenheim aufgegebene Selbstanzeige von Uli Hoeneß wegen unvollständiger Unterlagen unwirksam gewesen sei und eine Straffreiheit deshalb nicht möglich war.

Verteidigung kündigt Revision an

Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen, der in seinem Plädoyer formale Mängel bei der Selbstanzeige einräumte, hatte für den Fall, dass diese vom Gericht als Hauptgrund für eine Unwirksamkeit der Selbstanzeige gesehen werden, eine Bewährungsstrafe gefordert und generell auf Einstellung des Verfahrens plädiert. Nach dem Urteilsspruch kündigte Feigen an, in Revision gehen zu wollen.

Sobald Hoeneß und seinem Anwalt das Urteil des Gerichts in Schriftform zugestellt wurde, bleiben vier Wochen Zeit, um die Revision zu begründen. Anschließend trifft der Bundesgerichtshof die finale Entscheidung. Erst dann wäre auch ein rechtsgültiges Urteil vorhanden und Hoeneß müsste seine Gefängnisstrafe antreten. So lange bleibt Uli Hoeneß auf freien Fuß.


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